Auf die Frage, wer die Diagnosetester betreut, kommt meist eine klare Antwort: der IT-Dienstleister. Das stimmt auch – für einen Teil. Nur läuft die Grenze woanders, als die meisten vermuten.
Was tatsächlich auf den Leistungslisten steht
Wer sich die Angebote der auf Autohäuser spezialisierten IT-Dienstleister ansieht, findet durchgehend dieselben Punkte: Netzwerk und WLAN, Firewall und Sicherheit, Anbindung an das Konzernnetz, Betrieb des Dealer-Management-Systems, Betreuung der Herstellerportale, Arbeitsplätze und Clients.
„Werkstatt-IT" taucht dort auf – gemeint sind damit in aller Regel Diagnose-Arbeitsplätze, die Vernetzung von Prüfgeräten, Prüfstraßen und Hebebühnensteuerungen. Also das Gerät, das Netz und der Zugang. Manche Anbieter nennen ODIS ausdrücklich, wenn es um die Betreuung der Herstellerportale geht.
Wo die Lücke liegt
Der Diagnose-Arbeitsplatz ist betreut: Hardware, Netzanbindung, Portalzugang, oft auch Virenschutz und Datensicherung. Die ODIS-Installation auf diesem Arbeitsplatz ist es nicht.
Konkret heißt das: Für diese vier Fragen gibt es in vielen Betrieben keine zuständige Stelle.
Welche ODIS-Version läuft auf welchem Tester?
Wer führt den nächsten Releasewechsel durch – und wann?
Wer bemerkt, dass ein Gerät seit Monaten zurückhängt?
Wer kann im Zweifel belegen, wann welche Version installiert wurde?
Das ist keine Nachlässigkeit auf einer der beiden Seiten. Es ist eine Lücke, die entsteht, weil das Gerät als Werkstattausrüstung beschafft und als IT betrieben wird. Die Werkstatt sagt, dafür sei die IT da. Die IT sagt, das sei Werkstattausrüstung. Beide haben aus ihrer Sicht recht.
Was Sie Ihren Dienstleister fragen können
Nicht als Vorwurf – die meisten haben es schlicht nie beauftragt bekommen. Aber die Antworten klären die Zuständigkeit:
Sind unsere Diagnosetester in Ihrer Bestandsführung erfasst – alle, auch die an den Nebenstandorten?
Überwachen Sie den ODIS-Versionsstand, oder nur, ob das Gerät erreichbar ist?
Wer führt den Releasewechsel durch, und ist das im Vertrag geregelt?
Wie erfolgt die Anmeldung am Tester dafür – mit welchem Konto?
Besonders die letzte Frage lohnt sich. Häufig lautet die Antwort, dass ein lokales Administratorkonto verwendet wird, dessen Kennwort mehrere Personen kennen. Das ist praktisch – und genau die Stelle, die einem Sicherheitsbeauftragten aufstößt.
Wie sich die Lücke schließen lässt
Ihr Dienstleister muss dafür nicht ersetzt werden – im Gegenteil. Er bekommt eine Übersicht über einen Gerätebestand, den er heute nur teilweise sieht, und kann Releasewechsel durchführen, ohne dafür Administratorrechte in der Werkstatt zu verteilen. Für ihn wird die Aufgabe damit erst zuweisbar.
Warum ein Diagnosetester überhaupt Systemrechte braucht und welche Wege es gibt, steht im Beitrag ODIS ohne lokale Administratorrechte.